Hauskauf und Mietrecht in Dänemark
Wenn Sie nach Dänemark ziehen möchten, sollten Sie sich überlegen, ob Sie zunächst zur Miete wohnen oder gleich eine Wohnung kaufen möchten.
Das dänische Mietrecht enthält verschiedene zwingende Vorschriften, nach denen ein Mieter besondere Rechte hat, zum Beispiel in Bezug auf die Kündigungsfristen. Als Mieter haben Sie manchmal bessere Rechte, als im Mietvertrag festgelegt sind.
Darüber kann ich Sie selbstverständlich beraten.
Der Kauf und Verkauf von Immobilien ist (auch) in Dänemark sehr streng geregelt.
Natürlich ist es immer eine gute Idee, ein Haus von einem Bausachverständigen inspizieren zu lassen, aber es ist auch wichtig zu wissen, wie die Regeln für Mängelansprüche geregelt sind. Bei Einfamilienhäusern kann der Verkäufer zum Beispiel eine Eigentümerwechselversicherung (ejerskifteforsikring) anbieten. Wenn Sie eine Eigentümerwechselversicherung ablehnen, verlieren Sie möglicherweise die Möglichkeit, Mängel zu reklamieren. Wenn Ihnen ein Kaufvertrag vorgelegt wird, kann es verschiedene entscheidende Punkte geben, die Sie nicht bedacht haben. Ich empfehle Ihnen ausdrücklich, vor der Unterzeichnung eines Kaufvertrags einen Anwalt zu kontaktieren. Der Kaufvertrag sollte zum Beispiel einen ausdrücklichen Rechtsvorbehalt enthalten, bevor Sie ihn unterschreiben. Der Anwalt kann dann den Vertrag innerhalb kurzer Zeit rückgängig machen, wenn es zu entscheidenden Anfechtungen des Geschäfts kommt.
Es ist nicht ungewöhnlich, dass sich Käufer mit Hunderten von Seiten an Dokumenten befassen müssen, die für das Geschäft relevant sein können. Hier ist die Unterstützung durch einen erfahrenen Anwalt wichtig.
Ein Anwalt kann auch die Urkunde (skøde) aufsetzen und die öffentliche Registrierung (Grundbucheintragung / tinglysning) vornehmen.
Wenn Sie als Ausländer ein Ferienhaus kaufen wollen, gelten sowieso ganz besondere Regeln.
Ich kann Sie dazu weiter beraten.
