Erbrecht und Testamente über die dänisch-deutsche Grenze hinaus
Wenn Sie sich in Dänemark niederlassen, können Fragen auftauchen, z.B. ob ein Testament aus Deutschland auch in Dänemark gilt, ob ein Testament aus Deutschland in Dänemark geändert werden sollte oder aufgehoben werden kann und ob die deutschen oder dänischen Erbschaftsregeln gelten.
Dänemark, Deutschland und Österreich sind alle Mitglieder des Haager Übereinkommens von 1961. Im Jahr 2012 erließ die EU eine Verordnung darüber, welches Recht in Erbschaftsangelegenheiten gilt. Die Verordnung selbst gilt nicht für Dänemark, aber viele der Regeln sind die gleichen. Der Ausgangspunkt ist, dass Testamente aus Deutschland und Österreich in Dänemark akzeptiert werden.
Das ausländische Testament darf aber keine Bestimmungen enthalten, die mit den zwingenden dänischen Vorschriften über z. B. die Zwangserbschaft kollidieren.
Darüber kann ich Sie beraten
